Chronik der gemeldeten Vorkommnisse im Kernkraftwerk Leibstadt seit 2000

( Quelle: Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat www.ensi.ch )

Am 28. Dezember 2019 löste im KKW Leibstadt (KKL) ein Fehlsignal im Regelölsystem der Turbinengruppe eine automatische Turbinenschnellabschaltung aus. Im Normalbetrieb steuert das Regelölsystem die Turbineneinlassventile und dient dem Schutz der Turbine gegen Überdrehzahl (Überwachungsfunktion).

Mit der Turbinenschnellabschaltung wurde auslegungsgemäss die Reaktorleistung automatisch reduziert. Im Anschluss führte ein verzögert reagierendes Regelventil des Speisewassersystems zu einer zu geringen Speisewassermenge. In der Folge sank der Füllstand im Reaktordruckbehälter ab und der Reaktor wurde automatisch abgeschaltet.

Im Kernkraftwerk Leibstadt kam es heute Morgen, 4. Juli 2019, zu einer Störung am Hydraulikkreis im Umwälzsystem. Dabei ist Hydrauliköl ausgetreten. Die Anlage wurde kontrolliert abgefahren und befindet sich in einem sicheren Zustand.

Die Störung wird derzeit behoben. Der abgeschaltete Reaktor ist in einem stabilen Zustand. Alle Schutzziele sind erfüllt.

Am 24. April 2019 und am 12. Mai 2019 führte ein fehlerhaftes Verhalten eines Messwertumformers zu falschen Messwerten in einem Kanal der Frischdampfdruckmessung. Der Messwertumformer erzeugt ein druckabhängiges elektrisches Signal für die Leittechnik. Der Dampfdruck selbst lag im Normalbereich. Die fehlerhaften Messwerte lösten ein schnelles Schliessen der Turbineneinlassventile aus. Die Anlage reagierte auslegungsgemäss mit einer Reaktorschnellabschaltung, die normal verlief.

Nach einem Test des Hochdruck-Kernsprühsystems (Division 31) während der Jahreshauptrevision zeigte sich am 9. Oktober 2018 eine rissbedingte Leckage an der Schweissnaht einer Entleerungsleitung. Schadensursache waren verstärkte Schwingungen während des Tests. Bei diesem Test wurde das Hochdruck-Kernsprühsystem mit dem Notstromdieselgenerator betrieben. Aufgrund einer leicht erhöhten (aber noch zulässigen) Frequenz des Dieselgenerators erzeugte die Hochdruck-Einspeisepumpe einen erhöhten Druck. In Kombination mit einem aus leittechnischen Gründen verzögert öffnenden Mindestmengenventil kam es zum wiederholten Ansprechen eines Sicherheitsventils und damit verbunden zu verstärkten Schwingungen.

Bei einem Funktionstest am 1. Oktober 2018 startete die Grundwasserpumpe der Division 61 des Notstandsystems SEHR (Special Emergency Heat Removal System) nicht wie vorgesehen automatisch. Ursache war eine zu schnelle zeitliche Abfolge der von der Steuerung an den Leistungsschalter der Pumpe geschickten Signale. Die Pumpe konnte von Hand problemlos zugeschaltet werden.

Die fehlerhafte Signalabfolge bestand seit 2017. Da sie sich nicht in jedem Fall auswirkte, wurde sie bei den damaligen Prüfungen nicht bemerkt.

Während der Jahresrevision 2018 wurde für den Brennstoffwechsel der Wasserabscheider aus dem Reaktordruckbehälter ausgebaut und in das dafür auf der 28-Meter-Ebene im Containment vorgesehene Lagerbecken abgesetzt.

Nachdem der Wasserstand im Lagerbecken das vorgesehene Niveau erreicht hatte, sollte die Wasserzufuhr durch Schliessen einer Armatur beendet werden. Dabei wurde aber fälschlicherweise die Luftzufuhr für die Dammbalkendichtung geschlossen.

Da gleichzeitig die Rückschlag-Schlauchkupplung in der Leitung für die Luftzufuhr nicht funktionierte, kam es zu einem Druckabfall in der Dammbalkendichtung. Diese wurde in der Folge undicht, sodass Wasser aus dem Lagerbecken in die Reaktorgrube floss. Das Wasserniveau im Lagerbecken sank bis zur Unterkante des Dammbalkens. Die feste Trennwand zwischen Lagerbecken und Reaktorgrube verhinderte ein weiteres Absinken.

Die abnehmende Wasserüberdeckung führte zu einer verminderten Abschirmung der Gammastrahlung, die vom Wasserabscheider emittiert wurde. Die gemessene Dosisleistung stieg von 0,06 mSv/h auf 2 mSv/h an. Es wurden weder radioaktive Stoffe in die Umgebung freigesetzt noch wurden Dosisgrenzwerte für das beruflich strahlenexponierte Personal überschritten.

Wesentlich zum Vorkommnis beigetragen hat, dass diverse Vorgaben aus dem Managementsystem des KKL für die Arbeitsplanung und Arbeitsdurchführung nicht eingehalten wurden. Darüber hinaus zeigten die getroffenen Abhilfemassnahmen aus vorangegangenen Vorkommnissen, deren Ursachen ebenfalls auf menschliche und organisatorische Faktoren zurückzuführen waren, nicht die geforderte Wirkung.

Kernkraftwerk Leibstadt war das Notstandssystem während zwei Monaten nur eingeschränkt verfügbar. Dies hat die Betreiberin dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI gemeldet und das Vorkommnis der Stufe 1 der internationalen Ereignisskala INES zugeordnet.

Im Rahmen eines regelmässigen Tests hat der Betreiber festgestellt, dass zwei Armaturen im Notstandssystem Special Emergency and Heat Removal System SEHR die falsche Stellung aufwiesen. Statt gedrosselt waren sie geschlossen. Die korrekte Stellung der Armaturen wäre bei einer Anforderung des Notstandssystems für die Kühlung einer der beiden Hauptpumpen und des zugehörigen Pumpenraums entscheidend gewesen.

Im Rahmen der Ursachenabklärung wurde erkannt, dass sich die Armaturen bereits seit Ende Februar 2018 in der Fehlstellung befanden. Im Zeitraum bis zur Entdeckung der Fehlstellung Anfang Mai 2018 wurden geplante Instandhaltungsmassnahmen an einer Division des Kernnotkühlsystems durchgeführt.

Ebenso hatte ein Test Anfangs Mai ergeben, dass bei einem Notstromdieselgenerator einer anderen Division ein latenter Fehler vorhanden war. Dies führte zu einer weiteren potenziellen Nichtverfügbarkeit.

Bei einem regelmässigen Test hat das Kernkraftwerk Leibstadt (KKL) am 4. Mai 2018 festgestellt, dass zwei Kühlwasserarmaturen im Notstandsystem SEHR (Special Emergency and Heat Removal System) fälschlicherweise geschlossen waren. Damit wäre im Bedarfsfall die Kühlung einer der beiden Hauptpumpen des Notstandsystems nicht gewährleistet gewesen. Die Armaturen waren seit dem vorhergehenden Test vom 23. Februar 2018 geschlossen. Damals zeigte sich ein ungewöhnlicher Anstieg der Temperatur der Pumpenlager, der am Ende des einstündigen Probelaufs aber noch im zulässigen Bereich war. Die falsche Armaturenstellung wurde im Februar trotzdem noch nicht erkannt. Nachdem die Kühlwasserarmaturen in die korrekte Stellung gebracht worden waren, verlief der Test vom 4. Mai 2018 normal. Die Temperatur der Pumpenlager zeigte wieder den üblichen Verlauf.

Im Anforderungsfall wäre nach einigen Stunden mit dem Ausfall der betroffenen Hauptpumpe des Notstandssystems zu rechnen gewesen. Die betroffene Division des Notstandssystems war daher vom 23. Februar bis zum 4. Mai 2018 nur beschränkt verfügbar. Das Notstandsystem SEHR umfasst zwei Divisionen. Die zweite Division hätte die Funktion des Notstandsystems bei einem Ausfall der ersten Division sichergestellt.

Vom 3. bis 28. April 2018 war parallel zur oben beschriebenen eingeschränkten Verfügbarkeit des Notstandsystems SEHR die erste Division des Kernnotkühlsystems während einer geplanten Instandhaltung nicht verfügbar. Das Kernnotkühlsystem umfasst drei Divisionen.

Am 2. Mai 2018 schaltete sich der Notstromdiesel der dritten Division des Kernnotkühlsystems bei einem Test nicht korrekt zu. Grund war ein schlechter Relaiskontakt in der Leittechnik.

Am 26. April 2018 war die zweite Division des Notstandsystems SEHR während weniger Sekunden nicht verfügbar. Bei einer Prüfung in der Leittechnik wurde irrtümlicherweise eine falsche Taste gedrückt.

Vom 14. bis 28. April 2018 waren somit drei der insgesamt fünf Divisionen des Notstand- und Kernnotkühlsystems nicht oder nur beschränkt betriebsbereit.

Die zusätzliche Nichtverfügbarkeit der zweiten Division des Notstandsystems am 26. April 2018 war von so kurzer Dauer, dass die erste Division während dieser Zeit trotz fehlerhafter Ventilstellung im Anforderungsfall nicht ausgefallen wäre.

Am 21. Dezember 2017 befand sich die Anlage im stationären Leistungsbetrieb. Die Speisewasserversorgung erfolgte normal durch die zwei Speisewasserpumpen RL21 und RL23. Die dritte Pumpe RL22 war als Reservepumpe betriebsbereit.

Nachdem am Vortag eine Störung im Bereich der Drehzahlregelung der Pumpe RL21 angezeigt worden war, wollte das KKL diese am 21. Dezember zwecks Ursachenabklärung ausser Betrieb nehmen. Vorschriftsgemäss nahm die Schicht zuerst die Pumpe RL22 in Betrieb. Die Bedienungselemente für die Pumpe RL21 waren dabei korrekt abgedeckt, um deren vorzeitiges Abschalten durch das Betätigen falscher Bedienungselemente zu verhindern.

Nach Ablauf der vorgeschriebenen zehnminütigen Beobachtung des Betriebsverhaltens der neu gestarteten Pumpe RL22 sollte die Pumpe RL21 abgeschaltet werden. Dabei wurde vergessen, die Abdeckung der Bedienungselemente für die Pumpe RL21 vorgängig zu entfernen und die Bedienungselemente der Pumpe RL22 abzudecken. In der Folge schaltete der Operateur irrtümlicherweise die Pumpe RL22 anstatt RL21 ab.

Die Anlage reagierte wie erwartet mit einer Leistungsreduktion durch Schliessen der Umwälzmengenregelventile und einer Erhöhung der Drehzahl der Speisewasserpumpe RL23, die noch in Betrieb war. Infolge einer fehlerhaften Einstellung eines Grenzwerts bei früheren Wartungsarbeiten erreichte die Drehzahl der Pumpe RL23 den Sollwert nicht. Die geförderte Speisewassermenge reichte nicht, um das Wasserniveau im Reaktordruckbehälter konstant zu halten. Auslegungsgemäss löste der Reaktorschutz beim Unterschreiten des massgeblichen Grenzwerts eine Reaktorschnellabschaltung aus, die normal verlief.

Das Kernkraftwerk Leibstadt hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI vor einigen Tagen darüber informiert, dass einzelne Brennelemente die Anforderungen entsprechender Spezifikationen nicht erfüllen. Das KKL hat sicherheitsgerichtet entschieden, diese auszutauschen. Die Sicherheit von Mensch und Umwelt war zu jeder Zeit gewährleistet.

Beim betroffenen Brennelement-Hersteller ist es bei der Qualitätssicherung vereinzelt zu Fehlern gekommen. Dies führte dazu, dass einzelne Brennelemente, die im Reaktor des KKL eingesetzt wurden, teilweise Brennstäbe enthalten, die nicht den vorgegebenen Anforderungen entsprechen.

Insgesamt sind im KKL 22 Brennelemente betroffen, wobei 16 hiervon noch nicht eingesetzt wurden. Sechs waren bereits drei beziehungsweise vier Betriebszyklen im Kern im Einsatz. Ein Betriebszyklus dauert etwa ein Jahr. Das KKL hat entschieden, diese Brennelemente auszutauschen.

Am 17. Februar 2017 wurde das KKL nach dem verlängerten Revisionsstillstand wieder in Betrieb genommen. Bei einer Reaktorleistung von 24 % der Nennleistung erfolgte eine geplante Umschaltung von einem Strang der Abgasanlage des Kondensators auf den zweiten, um auch die Betriebsbereitschaft des zweiten Abgasstrangs zu prüfen. Nachdem die vorgesehene Umschaltung auf den zweiten Strang nicht funktioniert hatte, funktionierte auch die Rückschaltung auf den ersten Strang, der ursprünglich in Betrieb war, nicht. In der Folge schaltete sich die Abgasanlage automatisch ab. Vorschriftsgemäss löste die Schicht von Hand eine Reaktorschnellabschaltung aus. Die Anlage verhielt sich auslegungsgemäss.

Je ein defektes Rückschlagventil in beiden Strängen führte dazu, dass die vorgesehene Umschaltung und die Rückschaltung nicht durchgeführt werden konnten und es so zum Ausfall der Abgasanlage kam. Eine erhöhte Reibung zwischen den Spindeln der Ventilstempel und ihren Führungsbuchsen verursachte den Ausfall der beiden Ventile. Sichtbare Reibspuren an den betroffenen Komponenten erhärteten diesen Befund.

2015 hat das Kernkraftwerk Leibstadt nach einer umfangreichen Ursachenanalyse festgestellt, dass ein Brennstabschaden aus dem Jahr 2014 auf verstärkte Oxidation durch Dryout zurückzuführen ist. Das betroffene Brennelement befand sich in seinem ersten Zyklus im Reaktor. In der Jahreshauptrevision 2015 wurde erneut an einigen Brennelementen der ersten Standzeit verstärkte Oxidation an einzelnen Hüllrohren festgestellt, ohne dass es zu einem Brennstabschaden kam. Um Dryout-Zustände hochbelasteter Brennelemente im Folgezyklus zu vermeiden, wurde die Leistungsverteilung im Kern abgeflacht und der CPR-Grenzwert erhöht. In der Jahreshauptrevision 2016 wurden gezielt Brennelemente visuell inspiziert, die sich in ihrem ersten Zyklus im Reaktor befunden hatten. Dabei wurde im August 2016 an einer grösseren Anzahl von Brennstäben verstärkte Oxidation festgestellt. Das KKL hat daraufhin den Inspektionsumfang nochmals erweitert und insgesamt über 200 Brennelemente aus verschiedenen vorangegangenen Zyklen und von unterschiedlichen Brennelementherstellern untersucht. Zusätzlich durchgeführte Oxidschichtdickenmessungen ergaben Werte bis etwa 260 Mikrometer.

Die im Jahr 2014 erstmals festgestellten v-förmigen Marken an einigen Hüllrohren im KKW Leibstadt (KKL) waren bislang einzigartig. Aufgrund verschiedener Indizien hatte das KKL zunächst den Verdacht, die Befunde könnten durch kritische Siedezustände, einem sogenannten Dryout, verursacht worden sein. Dieser könnte eine Schwächung der Hüllrohrwand zur Folge haben.

Für umfangreiche Untersuchungen des Phänomens musste das KKL die Jahresrevision 2016 um rund sechs Monate verlängern. Erst nachdem der Betreiber geeignete Massnahmen zur künftigen Vermeidung des Phänomens identifiziert und ergriffen hatte, erteilte das ENSI dem KKL im Februar 2017 die Freigabe, die Stromproduktion mit reduzierter Leistung wieder aufzunehmen. Weitere Untersuchungen während der Jahresrevisionen 2017, 2018 und 2019 haben die Richtigkeit der ergriffenen Massnahmen bestätigt: Es gab keine neuen Befunde an den Brennstäben.

Bei einer alle 18 Monate durchzuführenden Prüfung am 13. Januar 2016 öffnete eine gedämpfte Rückschlagklappe nicht. Der an der Armatur befestigte Ölbehälter des Dämpfungszylinders war bei Instandhaltungsarbeiten im April 2015 falsch positioniert worden. Dadurch blockierte er die Rückschlagklappe. Unvollständige Instandhaltungsunterlagen hatten die falsche Montage begünstigt. Weiter war keine Funktionsprüfung nach Abschluss der Instandhaltungsarbeiten vorgeschrieben. Daher wurde der Montagefehler nicht bereits im April 2015 bemerkt.

Im Kernkraftwerk Leibstadt ist ein Defekt an der Kühlung des Generators festgestellt worden. Für die Reparatur wurde die Anlage am Samstagmorgen abgeschaltet. Der Defekt führte zu keiner Abgabe radioaktiver Stoffe an die Umwelt.

Wegen einer Störung in der Turbinenregelung öffneten am 21. Januar 2015 im KKL die Turbinen-Bypassventile. Damit wurde Frischdampf aus dem Reaktor anstatt in die Turbine direkt in den Kondensator geleitet. Auslegungsgemäss wurde die Reaktorleistung automatisch auf etwa 20 % reduziert, indem 8 Steuerstäben eingeschossen und die Umwälzmengenregelventile geschlossen wurden.

Die verminderte Dampfproduktion in Kombination mit den offenen Bypassventilen führte zu einem Druckabfall. Bei 58,55 bar schlossen die Frischdampfisolationsventile automatisch die Dampfleitung innerhalb des Containments ab. Parallel dazu erfolgte die auslegungsgemässe Reaktorschnellabschaltung. Das Kühlmittelniveau im Reaktordruckbehälter wurde durch die Speisewasserpumpen gehalten. Die Wärmeabfuhr aus dem Reaktorkern und die Kontrolle des Reaktordrucks erfolgten über die Abblaseventile. Der abgeblasene Dampf kondensierte in der Druckabbaukammer, aus der die zugeführte Wärmeenergie mittels der dafür vorgesehenen Kühlsysteme abgeführt wurde.

Zum Zeitpunkt der Reaktorschnellabschaltung stand nur einer von zwei Kanälen der Turbinenregelung zur Verfügung. Ein Kanal war am 17. November 2014 durch eine Störung in der Spannungsversorgung ausgefallen. Ein einkanaliger Betrieb der Turbinenregelung entspricht der Auslegung der Anlage und war somit zulässig. Sicherheitstechnische Funktionen der Gesamtanlage werden durch den einkanaligen Betrieb der Turbinenregelung nicht beeinträchtigt. Der störungsbedingte Ausfall des einzigen noch zur Verfügung stehenden Kanals am 21. Januar 2015 führte deshalb auslegungsgemäss zu einer Reaktorschnellabschaltung.

Bei der periodischen Durchführung von Tests der beiden Notstandssysteme (Special Emergency Heat Removal SEHR) traten im Bereich der Grundwasserpumpen im Verlauf des Jahres 2014 wiederholt Störungen auf. Die Grundwasserpumpen sind notwendig, um eine ausreichende Kühlung der Komponenten des jeweiligen Notstandssystems zu gewährleisten und um die Nachwärmeabfuhr aus dem Reaktor aufrecht zu erhalten, wenn die übrigen Kühlsysteme ausfallen.

Der Ausfall der Grundwasserpumpe bei Tests am 29. September 2014 im einen und der Ausfall am 1. Oktober 2014 im anderen Notstandssystem führten zu einer latenten Nichtverfügbarkeit des gesamten SEHR-Systems von rund 263 Stunden. Gemäss der jährlichen risikotechnischen Bewertung nach Richtlinie ENSI-A06 ergab diese zeitgleich vorliegende latente Unverfügbarkeit beider Grundwasserpumpen eine inkrementelle bedingte Kernschadenswahrscheinlichkeit von 2,28·10-6. Ursache für die Ausfälle waren elektrische Leistungsschalter der Grundwasserpumpen.

Im KKW Leibstadt kam es heute Samstagmorgen, 5. Juli 2014 um 08:30 Uhr zu einer Schnellabschaltung des Reaktors. Bei der monatlichen Justierung der Reaktorleistung wurde die Abschaltung ausgelöst. Es gab keine erhöhten Abgaben von Radioaktivität an die Umwelt.

Die Reaktorschnellabschaltung ist bei der Regelung der Reaktorleistung aufgetreten. Der Reaktor ist in einem stabilen abgeschalteten Zustand. Alle Schutzziele sind erfüllt.

Das Kernkraftwerk Leibstadt hatte für den 5. Juli 2014 eine Anpassung der Stellung der Steuerstäbe geplant. Als Vorbereitung darauf wurde die thermische Leistung des Reaktors von 100 % auf rund 80 % reduziert. Dazu wurde der Neutronenflussregler wie vorgesehen auf Handbetrieb umgeschaltet. Um die Reaktorleistung während der Stabmusteranpassung bei konstant 80 % zu halten, wurde der Neutronenflussregler nach der Leistungsreduktion wieder auf automatischen Betrieb umgeschaltet.

Im automatischen Betrieb dient das Ausgangssignal des Hauptreglers als Sollwert für den Neutronenflussregler. Um eine Regelabweichung im Moment des Umschaltens zu vermeiden, müssen Hauptregler und Neutronenflussregler vorgängig abgeglichen werden.

Weil dieser Abgleich nicht erfolgt war, entsprach das Ausgangssignal des Hauptreglers immer noch einer Reaktorleistung von 100 %, was im Moment des Umschaltens des Neutronenflussreglers zum Sollwert wurde. Da die Reaktorleistung nur 80 % betrug, kam es zu einem raschen Öffnen der Umwälzmengenregelventile. Der durch die erhöhte Strömungsgeschwindigkeit verminderte Dampfblasengehalt im Reaktor führte zu einem Anstieg des Neutronenflusses und der Wärmeproduktion im Brennstoff. Nach 3 Sekunden erreichte der Neutronenfluss 118 % des Nennwerts, was auslegungsgemäss zu einer Reaktorschnellabschaltung führte.

Am 24. Juni 2014 wurde bei einer Begehung im Primärcontainment auf der Ebene +28 m festgestellt, dass die Halterungen für zwei Handfeuerlöscher mittels Bohrungen und Verschraubungen an der Stahlwand des Primärcontainments angebracht waren. Die Halterungen wurden umgehend entfernt und die durchgehenden Bohrungen provisorisch verschlossen. Zusätzlich wurde geprüft, ob sich an der Innenseite des Primärcontainments weitere, in unzulässiger Weise angebrachte Komponenten befanden. Dabei ergaben sich keine Befunde.

Anhand von schriftlichen Belegen konnte rekonstruiert werden, dass die Bohrungen am Primärcontainment im November 2008 vorgenommen wurden. Die Montage der Feuerlöscher erfolgte gemäss dem für Änderungen ohne Bezug zur nuklearen Sicherheit massgeblichen Prozess. Es wurde nicht erkannt, dass im vorliegenden Fall eine signifikante Bedeutung für die nukleare Sicherheit bestand. Korrekterweise wäre ein anderer Prozess anzuwenden gewesen, in dem die Auswirkungen auf die nukleare Sicherheit geprüft werden, was das Vorkommnis verhindert hätte.

Zur gesicherten Durchführung von Arbeiten im Rahmen einer Divisionsrevision sollte am 5. Mai 2014 mit Hilfe eines Deckels die Ansaugöffnung des bereits freigeschalteten und nicht in Betrieb befindlichen Annulusabluftsystems verschlossen werden. Dabei wurde jedoch fälschlicherweise die Ansaugöffnung des in Betrieb befindlichen Annulusabluftsystems verschlossen. Das Abluftsystem fiel aus und das Notabluftsystem lief auslegungsgemäss automatisch an. Da sich sowohl das Annulusabluftsystem als auch das Notabluftsystem die verschlossene Öffnung als gemeinsame Ansaugöffnung teilen, konnte das Notabluftsystem den geforderten Unterdruck nicht herstellen. Erst nach dem Entfernen des Deckels konnte der im betroffenen Anlagenteil geforderte Unterdruck wieder hergestellt werden.

Zum Zeitpunkt des Vorkommnisses befand sich die Anlage im Leistungsbetrieb. Der Ausfall des Annulusabluftsystems und der dadurch verursachte Start des Notabluftsystems hatten keinen Einfluss auf den Betrieb der Gesamtanlage. Nach dem Entfernen des Deckels wurde die Unterdruckhaltung im Annulus mittels manuellen und automatischen Regelungseingriffen innerhalb von 6 Minuten wieder normalisiert.

Im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung des Steuerstabantriebssystems wurde am 12. November 2013 festgestellt, dass ein SCRAM-Einlassventil nicht ordnungsgemäss öffnete. Die Prüfung wurde unterbrochen. Nachdem eine Stopfbuchse des betroffenen Ventils neu angezogen worden war, konnte die Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden.

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat die Qualität der Reparaturschweissung an einem Speisewasserstutzen im Kernkraftwerk Leibstadt nach internationalen Vorschriften geprüft und für gut befunden. Dies ist eine Voraussetzung für die Wiederinbetriebnahme des Kernkraftwerks Leibstadt.

Bei einer Ultraschallprüfung während der Jahresrevision in Leibstadt war am 28. August 2012 eine Fehleranzeige festgestellt worden. Diese wurde von den Fachleuten als tiefer, aber nicht wanddurchdringender Riss interpretiert. Entsprechend war die Schweissnaht dicht geblieben.

Bei einer Ultraschallprüfung während der Jahresrevision im Kernkraftwerk Leibstadt war am 28. August 2012 eine Fehleranzeige festgestellt worden. Dabei handelte es sich um einen tiefen, aber nicht wanddurchdringenden Riss. Entsprechend war die Schweissnaht dicht geblieben. Der Fehler war gemäss den Kriterien des ASME-Codes nicht zulässig und musste repariert werden.

Gemäss der vorläufigen Experteneinschätzung ist der Fehler auf Spannungsrisskorrosion zurückzuführen. Diese wurde dadurch begünstigt, dass die betroffene Stelle während des Baus des Kernkraftwerks Leibstadt repariert worden war.

Ein defekter Widerstand auf einer Elektronikkarte führte zum Ausfall einer Baugruppe des Turbinenregelsystems. Dadurch fuhren die Regelklappen der Niederdruckturbinen langsam zu. Die Anlage reagierte auslegungsgemäss mit einer Turbinenabschaltung und einer automatischen Reduktion der Reaktorleistung auf 67% durch Einschiessen von Steuerstäben und Verminderung des Kerndurchflusses. Anschliessend reduzierte das Betriebspersonal, wie in einer Störfallanweisung vorgeschrieben, die Reaktorleistung auf 22% der Nennleistung.

Während des Betriebs mit reduzierter Leistung kam es zur kurzzeitigen Kavitation in den Speisewasserpumpen, zu einer Leckage im Bereich der Frischdampfleitungsentwässerung und zu Schwingungen der Reaktorleistung.

Bei einem Funktionstest des Hochdruck-Kernsprühsystems wurde ein dünner Wasserstrahl festgestellt. Dieser trat aus einer Schweissnaht einer zu einem Sicherheitsventil führenden Kleinleitung aus. Der Funktionstest wurde abgebrochen und das betroffene Stück der Kleinleitung innerhalb der gemäss Technischer Spezifikation zulässigen Zeit für die Nichtverfügbarkeit des Hochdruck-Kernsprühsystems ersetzt.

Während des Revisionsstillstands nahm ein Taucher im Brennelement-Transferbecken Instandhaltungsarbeiten vor. Nach Beendigung dieser Arbeiten sammelte er unter Wasser auf Anweisung loses Material ein. Darunter war auch ein rund 30 cm langer rohrähnlicher Gegenstand. Der Taucher legte diesen in seinen Werkzeugkorb. Während des Hochziehens des Korbs mass ein Strahlenschutzmitarbeiter die Dosisleistung an der Wasseroberfläche. Als der Korb sich der Wasseroberfläche näherte, löste die Raumstrahlungsüberwachung einen Alarm aus und die Messung des Strahlenschutzes zeigte eine erhöhte Dosisleistung. Der Korb wurde darauf wieder auf den Beckengrund abgesenkt.

Das vom Taucher am Brustkorb getragene elektronische Dosimeter gab eine Dosis oberhalb des zulässigen Jahresgrenzwerts an. Die Auswertung der an den Händen getragenen Dosimeter zeigte, dass der gemäss Strahlenschutzverordnung für Hände geltende Dosisgrenzwert an der rechten Hand deutlich überschritten wurde.

Der geborgene rohrähnliche Gegenstand war stark radioaktiv. Es handelte sich dabei um ein Endstück eines ehemaligen Mantelrohrs der Reaktorkerninstrumentierung. Diese rund 14 Meter langen Mantelrohre werden periodisch ausgetauscht und anschliessend im Reaktorbecken in Stücke geschnitten und über eine Transportschleuse in das Brennelement-Transferbecken bewegt. Im Jahr 2006 hatten sich bei dieser Bewegung Rohrstücke in der Transportschleuse verklemmt. Nach heutigem Erkenntnisstand ist davon auszugehen, dass dabei das nun geborgene Rohrstück unbemerkt abgebrochen und in das Transferbecken gefallen war.

Vor Beginn der Taucharbeiten war der Arbeitsbereich radiologisch ausgemessen worden. Das Rohrstück lag an einer von oben nicht einsehbaren Stelle ausserhalb des vorgesehenen Arbeitsbereichs, die deshalb von den vor Arbeitsbeginn durchgeführten Messungen nicht erfasst worden war.

Der Taucher stand während der Arbeiten in Sprechverbindung mit einer Überwachungsperson am Beckenrand. Er hatte unter Wasser keine Möglichkeit, den Alarm seines elektronischen Dosimeters wahrzunehmen.

Im Kernkraftwerk Leibstadt (KKL) kam es heute Dienstag, 6. März 2007, um 9.45 Uhr infolge einer Fehlhandlung während einer Wiederholungsprüfung zu einer automatischen Schnellabschaltung des Reaktors. Dabei wurde keine erhöhte Radioaktivität an die Umgebung abgegeben.

Bei einer Wiederholungsprüfung im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten kam es zum irrtümlichen Öffnen von Ventilen, was zum Abblasen von Dampf aus dem Reaktordruckbehälter in die Druckabbaukammer führte. Folgerichtig wurde die Abschaltung des Reaktors automatisch ausgelöst.

Im Kernkraftwerk Leibstadt (KKL) kam es heute Freitag, 1. Oktober, am Vormittag um 11:11 Uhr zu einer ungeplanten Schnellabschaltung des Reaktors. Bei Arbeiten im nicht-nuklearen Teil der Anlage (Hilfssystem des Generators) wurde eine Störung verursacht. Als Folge davon wurde die Anlage vom Netz getrennt und der Reaktor automatisch abgeschaltet.

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat zwei Vorkommnisse im Kernkraftwerk Leibstadt mit der Stufe 1 auf der international gebräuchlichen Bewertungsskala INES (Stufen 0 bis 7) registriert. Die beiden Vorkommnisse ereigneten sich Ende Mai 2004 beim Wiederanfahren des Reaktors infolge von Fehlern des Betriebspersonals. Es kam dabei weder zu Kontaminationen von Personen noch zu Schäden an der Anlage. Die Abgabe von Radioaktivität an die Umwelt betrug wenige Prozent der behördlich festgelegten Kurzzeitabgabelimite.

Der Reaktor des Kernkraftwerks Leibstadt (KKL) wurde am 28. Mai 2004 abgestellt, um im inneren Teil des Containments, im Bereich des sogenannten Drywells, eine Reparatur an einem Ventil vornehmen zu können. Anschliessend erfolgte in der Nacht auf den 29. Mai das Wiederanfahren der Anlage. Bei diesem mehrstündigen Prozedere ereigneten sich zwei Vorkommnisse: das Nichteinhalten eines in der Betriebsvorschrift festgelegten maximal zulässigen Temperaturanstiegs des Reaktorkühlmittels und das Offenlassen von Drywell-Isolationsklappen. Nach Auswertung der Vorkommnisse durch die HSK und das Werk registrierte die HSK beide Vorkommnisse auf der Stufe 1 der international gebräuchlichen Bewertungsskala (International Nuclear Event Scale; INES). Stufe 1 ist die zweitunterste Stufe der INES-Skala und bedeutet gemäss INES-Manual „Anomalie“. Eine Anomalie ist definiert als ein „Zustand ausserhalb der vorgeschriebenen Betriebsbedingungen“.

Verletzung des Aufheizgradienten beim Anfahren

Im Verlauf des Wiederanfahrens des Reaktors am 28. Mai erhöhte sich bei einer Leistung von rund vier Prozent die Temperatur im Reaktor und Primärkreislauf über die zulässige Bandbreite hinaus. Während rund einer Stunde bestand ein Zustand mit einer zu raschen Aufwärmung des Reaktorkühlmittels oder in andern Worten ausgedrückt: der in der technischen Spezifikation festgelegte Aufheizgradient wurde überschritten. Zudem ist in einem solchen Fall eine Sicherheitsbewertung vor dem weiteren Hochfahren durchzuführen. Aufgrund der Verletzung des zulässigen Aufheizgradienten und der nicht rechtzeitigen Sicherheitsbewertung vor dem weiteren Hochfahren, wurde das Vorkommnis schliesslich als INES1 bewertet.

Fehlerhafte Drywell-Isolation beim Anfahren der Anlage

Der Drywell musste am 28. Mai beim Abstellen des Reaktors mit Luft gut gespült werden, damit die radiologischen und atmosphärischen Bedingungen für die Begehung durch das Personal zwecks Ausführung der vorgesehenen Reparatur erfüllt sind. Dieser Spülbetrieb-Modus wurde irrtümlich auch beim anschliessenden Wiederanfahren beibehalten. Damit wurde aber die in der technischen Spezifikation vorgeschriebene Anfahrbedingung verletzt. Diese verlangt nämlich fürs Anfahren der Anlage geschlossene Isolationsklappen. Die Ursache liegt in einer Verwechslung beim Abarbeiten der Anfahr-Checkliste. Zudem wurde beim Anfahren mit den irrtümlich offenen Isolationsklappen eine gegenüber dem Normalbetrieb erhöhte Abgabe von Jod und Edelgasen registriert. Bei dieser Abgabe wurden aber keine Grenzwerte für Aktivitätsabgaben überschritten. Die Werte für Jod lagen bei rund zwei Prozent der sogenannten Kurzzeitabgabelimite. Eine Gefahr für die Umgebung und für das Personal bestand zu keiner Zeit. Die Bewertung dieses Vorkommnisses führte zu einem INES 1.

Im Kernkraftwerk Leibstadt (KKL) kam es heute Mittag (Mittwoch, 26. Juni 2002 kurz nach 12 Uhr) zu einer Schnellabschaltung des Reaktors infolge eines Spannungsunterbruchs nach einem Batterietest.

Bei einem routinemässigen Test von Batterien entstand ein Spannungsunterbruch, welcher zur automatischen Schnellabschaltung des Reaktors führte. Die Anlage verhielt sich auslegungsgemäss.

Im Kernkraftwerk Leibstadt (KKL) kam es heute Morgen (Dienstag, 23. April 2002 kurz nach 6 Uhr) zu einer Schnellabschaltung des Reaktors infolge eines elektrischen Defekts in der externen Stromversorgung.

Durch den Defekt an einem Überspannungsableiter im Bereich der Transformatoren wurde die Abfuhr des elektrischen Stroms ins Netz unterbrochen. Daraus erfolgte eine automatische Abschaltung des Reaktors. Die Anlage verhielt sich während und nach dem Abfahren auslegungsgemäss.

Im Kernkraftwerk Leibstadt wurde heute (Donnerstag) kurz vor Mittag der Reaktor wegen eines Fehlers im Bereich des Generators abgeschaltet. Durch das Vorkommnis kam es zu keinen Abgaben von Radioaktivität an die Umwelt.