(2010-08-31) Überschreitung der zulässigen Strahlendosis bei einem Mitarbeiter

Während des Revisionsstillstands nahm ein Taucher im Brennelement-Transferbecken Instandhaltungsarbeiten vor. Nach Beendigung dieser Arbeiten sammelte er unter Wasser auf Anweisung loses Material ein. Darunter war auch ein rund 30 cm langer rohrähnlicher Gegenstand. Der Taucher legte diesen in seinen Werkzeugkorb. Während des Hochziehens des Korbs mass ein Strahlenschutzmitarbeiter die Dosisleistung an der Wasseroberfläche. Als der Korb sich der Wasseroberfläche näherte, löste die Raumstrahlungsüberwachung einen Alarm aus und die Messung des Strahlenschutzes zeigte eine erhöhte Dosisleistung. Der Korb wurde darauf wieder auf den Beckengrund abgesenkt.

Das vom Taucher am Brustkorb getragene elektronische Dosimeter gab eine Dosis oberhalb des zulässigen Jahresgrenzwerts an. Die Auswertung der an den Händen getragenen Dosimeter zeigte, dass der gemäss Strahlenschutzverordnung für Hände geltende Dosisgrenzwert an der rechten Hand deutlich überschritten wurde.

Der geborgene rohrähnliche Gegenstand war stark radioaktiv. Es handelte sich dabei um ein Endstück eines ehemaligen Mantelrohrs der Reaktorkerninstrumentierung. Diese rund 14 Meter langen Mantelrohre werden periodisch ausgetauscht und anschliessend im Reaktorbecken in Stücke geschnitten und über eine Transportschleuse in das Brennelement-Transferbecken bewegt. Im Jahr 2006 hatten sich bei dieser Bewegung Rohrstücke in der Transportschleuse verklemmt. Nach heutigem Erkenntnisstand ist davon auszugehen, dass dabei das nun geborgene Rohrstück unbemerkt abgebrochen und in das Transferbecken gefallen war.

Vor Beginn der Taucharbeiten war der Arbeitsbereich radiologisch ausgemessen worden. Das Rohrstück lag an einer von oben nicht einsehbaren Stelle ausserhalb des vorgesehenen Arbeitsbereichs, die deshalb von den vor Arbeitsbeginn durchgeführten Messungen nicht erfasst worden war.

Der Taucher stand während der Arbeiten in Sprechverbindung mit einer Überwachungsperson am Beckenrand. Er hatte unter Wasser keine Möglichkeit, den Alarm seines elektronischen Dosimeters wahrzunehmen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert