(2014-06-24) Beschädigungen am Primärcontainment

Am 24. Juni 2014 wurde bei einer Begehung im Primärcontainment auf der Ebene +28 m festgestellt, dass die Halterungen für zwei Handfeuerlöscher mittels Bohrungen und Verschraubungen an der Stahlwand des Primärcontainments angebracht waren. Die Halterungen wurden umgehend entfernt und die durchgehenden Bohrungen provisorisch verschlossen. Zusätzlich wurde geprüft, ob sich an der Innenseite des Primärcontainments weitere, in unzulässiger Weise angebrachte Komponenten befanden. Dabei ergaben sich keine Befunde.

Anhand von schriftlichen Belegen konnte rekonstruiert werden, dass die Bohrungen am Primärcontainment im November 2008 vorgenommen wurden. Die Montage der Feuerlöscher erfolgte gemäss dem für Änderungen ohne Bezug zur nuklearen Sicherheit massgeblichen Prozess. Es wurde nicht erkannt, dass im vorliegenden Fall eine signifikante Bedeutung für die nukleare Sicherheit bestand. Korrekterweise wäre ein anderer Prozess anzuwenden gewesen, in dem die Auswirkungen auf die nukleare Sicherheit geprüft werden, was das Vorkommnis verhindert hätte.

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