(2017-12-21) Reaktorschnellabschaltung nach fehlerhafter Speisewasserpumpenumschaltung

Am 21. Dezember 2017 befand sich die Anlage im stationären Leistungsbetrieb. Die Speisewasserversorgung erfolgte normal durch die zwei Speisewasserpumpen RL21 und RL23. Die dritte Pumpe RL22 war als Reservepumpe betriebsbereit.

Nachdem am Vortag eine Störung im Bereich der Drehzahlregelung der Pumpe RL21 angezeigt worden war, wollte das KKL diese am 21. Dezember zwecks Ursachenabklärung ausser Betrieb nehmen. Vorschriftsgemäss nahm die Schicht zuerst die Pumpe RL22 in Betrieb. Die Bedienungselemente für die Pumpe RL21 waren dabei korrekt abgedeckt, um deren vorzeitiges Abschalten durch das Betätigen falscher Bedienungselemente zu verhindern.

Nach Ablauf der vorgeschriebenen zehnminütigen Beobachtung des Betriebsverhaltens der neu gestarteten Pumpe RL22 sollte die Pumpe RL21 abgeschaltet werden. Dabei wurde vergessen, die Abdeckung der Bedienungselemente für die Pumpe RL21 vorgängig zu entfernen und die Bedienungselemente der Pumpe RL22 abzudecken. In der Folge schaltete der Operateur irrtümlicherweise die Pumpe RL22 anstatt RL21 ab.

Die Anlage reagierte wie erwartet mit einer Leistungsreduktion durch Schliessen der Umwälzmengenregelventile und einer Erhöhung der Drehzahl der Speisewasserpumpe RL23, die noch in Betrieb war. Infolge einer fehlerhaften Einstellung eines Grenzwerts bei früheren Wartungsarbeiten erreichte die Drehzahl der Pumpe RL23 den Sollwert nicht. Die geförderte Speisewassermenge reichte nicht, um das Wasserniveau im Reaktordruckbehälter konstant zu halten. Auslegungsgemäss löste der Reaktorschutz beim Unterschreiten des massgeblichen Grenzwerts eine Reaktorschnellabschaltung aus, die normal verlief.

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